Bei Kleinkrediten verzichten immer mehr Banken auf Abschlussgebühren. Im Gegenzug erhöhen sie dafür die Sollzinsen. Am effektiven Jahreszins ändert sich damit im Regelfall nichts.
Das Verhalten der Banken ist eine Reaktion darauf, dass die Gerichte Regelungen zu Bearbeitungsgebühren immer öfter für unwirksam erklärt hatten.
Für das DKB Privatdarlehen beispielsweise entfällt die bisherige Bearbeitungsgebühr. Dafür wurden die Zinsen angepasst, so dass der effektive Jahreszins weiterhin bei 5,95 Prozent liegt. Darlehen sind von 2.500 bis 50.000 Euro möglich, die Laufzeiten liegt je nach Kundenwunsch bei einem bis sieben Jahren.
» Weitere Informationen und zum Antrag des DKB Privatdarlehens
Für die Verbraucher ändert sich durch die neue Regelung auf den ersten Blick nichts. Allerdings werden Umschuldungen künftig attraktiver. Da die Gebühren bei der Kreditaufnahme bezahlt werden müssen, liegt die Belastung durch Zinsen und Gebühren am Beginn der Laufzeit sehr hoch. Wird der Kredit später gekündigt, müssen die Banken die Gebühren nicht anteilig zurück zahlen. Das Geld ist für den Kunden verloren.
Durch die neue Regelung können teure Kleinkredite leichter durch neue abgelöst werden. Weil die Sollzinsen höher als bisher liegen, ist die Ersparnis bei der Umschuldung größer. Ratenkredite, die ab Mitte 2010 aufgenommen wurden, können vom Schuldner jederzeit gekündigt werden. Allerdings dürfen die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung von bis zu 1,0 Prozent der verbleibenden Darlehenssumme in Rechnung stellen.
Wird nicht umgeschuldet, ändert sich für den Kunden nichts. Weil einige Banken allerdings weiterhin Gebühren erheben und dafür niedrigere Sollzinsen berechnen, sollte beim Kleinkredit Vergleich unbedingt auf den effektiven Jahreszins geachtet werden. Dieser gibt die tatsächliche Belastung des Darlehensnehmers einschließlich aller Zinsen und Gebühren an. Die Banken sind gesetzlich verpflichtet den effektiven Jahreszins zusätzlich zum Sollzinssatz anzugeben.
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