Jeder Kreditnehmer kennt die Situation – muss man einen Kredit aufnehmen, bangt man der Bewilligung entgegen, denn jede Bank führt eine Prüfung der Schufa Daten durch. Aus Sicht des Kreditgebers eine sinnvolle Sache, möchte er doch sicher sein, dass sein Kreditnehmer solvent ist. Für den Kreditnehmer ist das nicht immer angenehm – häufig verhindert ein Schufa Eintrag die Kreditaufnahme, selbst bei einem Kleinkredit. Was also kann man tun? Und was ist von der Löschung von Schufa Daten zu halten?
Daten in der Schufa – Ein zweischneidiges Schwert
In der Schufa stehen Daten, die in irgendeiner Form mit Kreditverpflichtungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen zusammenhängen. Als Verbraucher sollte man seine Schufa Daten regelmäßig überprüfen. Manche Daten sind veraltet, manche falsch – doch alle beeinflussen den Schufa Score, die Kennzahl der Banken, die für die Bonität des Verbrauchers steht. Deshalb können falsche Daten zu einem schlechteren Score Wert führen als eigentlich gerechtfertigt ist. Doch ein niedriger Score Wert kann die Genehmigung eines Kredits verhindern, selbst wenn man nur einen Kleinkredit aufnehmen will. Deshalb sollte man als Verbraucher darauf achten, dass die Daten korrekt sind.
Schlimmer wird es bei negativen Merkmalen wie der Eidesstattlichen Versicherung oder dem Haftbefehl zur Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung. Sie deuten darauf hin, dass der Schuldner langfristig in massiven Zahlungsschwierigkeiten steckt und nicht zahlen möchte – für die Kreditaufnahme eine fast aussichtslose Situation. Dann hilft nur eines – die Daten müssen aus der Schufa entfernt werden.
Grundsätzlich möglich – Die Löschung aus der Schufa
Grundsätzlich können auch solche negativen Merkmale aus der Schufa entfernt werden. Dazu ist allerdings nicht die Hilfe von manchen unseriösen Agenturen nötig, die sich diese Dienstleistung teuer bezahlen lassen. Vielmehr heißt es, die ausstehende Zahlung beim Gläubiger zu tilgen und sich dafür eine Bestätigung geben zu lassen. Mit dieser Bestätigung kann man beim Amtsgericht die Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis beantragen. Mit dem Bescheid des Amtsgerichts ist die Löschung der Daten aus der Schufa möglich. Für diesen Weg ist allerdings der Schuldner zuständig, nicht aber Agenturen, die eine entsprechende Dienstleistung kostenpflichtig anbieten. Grundsätzlich kann man also Daten aus der Schufa löschen lassen – muss dazu aber keinen Fremddienstleister einschalten.
Schreibe einen Kommentar