Wer eine Lebensversicherung angespart hat und vor Fälligkeit der Versicherung über das angesparte Kapital verfügen möchte, kann dieses Ziel auf drei Arten erreichen: Er kann die Versicherung kündigen, verkaufen oder beleihen. Die Beleihung einer Versicherung, das Policendarlehen, ist immer dann die beste Alternative, wenn der Liquiditätsbedarf zeitlich befristet ist und/oder wenn der Versicherungsschutz trotz der vorzeitigen Verfügung über das Kapital in vollem Umfang erhalten bleiben soll.
Was ist unter der Beleihung einer Lebensversicherung zu verstehen?
Bei der Beleihung einer Lebensversicherung nimmt der Versicherungsnehmer ein Darlehen auf, das durch den angesparten Rückkaufswert einer Lebensversicherung besichert wird. In der Praxis bedeutet das die Abtretung der Rechte aus der Versicherung an den Darlehensgeber bis zur Höhe des gewährten Darlehens. Ursprünglich wurden diese Darlehen, die auch Policendarlehen genannt werden, direkt von den Versicherungsgesellschaften ausgereicht, doch mittlerweile gibt es auch viele Spezialinstitute und Banken, die derartige Finanzierungen anbieten.
Das Policendarlehen ist praktisch ohne Risiko für den Darlehensgeber, da es durch liquide Mittel -den Rückkaufswert- unterlegt ist. Für den Darlehensnehmer haben Policendarlehen den Vorteil, dass sie unabhängig vom Einkommen und Alter gewährt werden; sie sind deshalb auch eine Finanzierungsoption für Selbstständige und Senioren. Zudem sind sie aufgrund des nicht vorhandenen Ausfallrisikos preiswerter als sonstige Kredite.
Bedingungen für eine Beleihung einer Lebensversicherung
Die Darlehen werden ab einer Mindestgröße von 1.000 bis 10.000 Euro angeboten, was bedeutet, dass die zu beleihende Versicherung einen Rückkaufswert in dieser Höhe haben muss. Als Kleinkredit ist daher nur die Mindestgröße selbst interessant. Die Obergrenze wird von der Höhe des Rückkaufswertes bestimmt, die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre.
Von einer Beleihung ausgeschlossen sind grundsätzlich alle Direktversicherungen. Auch Versicherungen mit mehr als einem Abtretungsgläubiger werden nicht akzeptiert. Die Restlaufzeit der Versicherung muss in der Regel noch mindestens zwölf Monate betragen.
Auswirkungen der Beleihung auf die Versicherung
Die Beleihung einer Lebensversicherung hat mit Ausnahme steuerlicher Aspekte, die immer vorab geprüft werden sollten, keine Auswirkungen auf die Versicherung. Die Versicherung kann wie gewohnt weiter angespart werden, der Versicherungsschutz bleibt in vollem Umfang erhalten. Auch künftige Überschussanteile gehen durch die Beleihung nicht verloren. Sofern das Darlehen vor Fälligkeit der Versicherung zurückgeführt wird, erledigt sich mit der Darlehenstilgung die Abtretung der Lebensversicherung, und der Versicherungsnehmer kann wieder in vollem Unfang über die Verwendung der Versicherungssumme bestimmen.
Valutiert das Darlehen bei Fälligkeit der Versicherung noch, wird aus der Versicherungssumme zunächst das Darlehen zurückgeführt; ein verbleibender Überschuss wird an den Versicherungsnehmer ausgekehrt. Sofern der Darlehensnehmer während der Darlehenslaufzeit versterben sollte, erhält der Darlehensgeber lediglich den zur Darlehensrückführung benötigten Betrag, und der Rest der Versicherungssumme wird dann an die Begünstigten oder Erben ausgezahlt.
» Teil 2: Policendarlehen beantragen – Schritt für Schritt
» Teil 3: Antworten zum Policendarlehen
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