Definition
Die Kapitaldienstfähigkeit gibt Auskunft darüber, ob ein Kreditnehmer voraussichtlich in der Lage sein wird, den Kapitaldienst aus einer Finanzierung zu tragen. Grundlage der Berechnung ist eine Gegenüberstellung der Einnahmen des Kreditnehmers mit den Ausgaben. Im Ergebnis sollte ein Überschuss verbleiben.
Im Privatkundengeschäft findet man bei der Kapitaldienstberechnung als Einkunftsarten meist Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Kapitalerträgen sowie aus Vermietung und Verpachtung. Diesen gegenüber stehen Ausgaben für die Lebenshaltungskosten, Versicherungen, Hauskosten, Kfz-Kosten sowie sonstige Ausgaben.
Aus dem verbleibenden Betrag nach Abzug der Kosten muss der Kreditnehmer sämtliche Kapitaldienste (Zinsen und Tilgungen aus allen bestehenden und neu gewährten Finanzierungen) bestreiten können und es sollte ein Überschuss verbleiben.
Nachweise für die Einkünfte werden durch Banken meist in Form von Steuererklärungen/-bescheiden oder Lohn- und Mietnachweisen angefordert. Die Ausgaben (mit Ausnahme der Kapitaldienste) werden meist auf Basis bankeigener Pauschalen berücksichtigt.
Im Firmenkreditgeschäft ist dagegen zu unterscheiden zwischen Kapitalgesellschaften, bei welchen nur die Ertragskraft des Unternehmens berücksichtigt wird und Einzelfirmen und Personenhandelsgesellschaften, bei welchen auch der Privatbereich mit einbezogen werden kann.
Grundlage der Kapitaldienstberechnung bei Kapitalgesellschaften ist bei Banken meist der erweiterte Cashflow (ecf), welcher unter Berücksichtigung des Jahresüberschusses/-fehlbetrages zuzüglich Zinsen und Abschreibungen sowie unter Eliminierung aller außerordentlichen Faktoren ermittelt wird. Diesem ecf werden dann sämtliche Kapitaldienste (Zinsen und Tilgungen aus allen bestehenden und neu gewährten Finanzierungen) gegenübergestellt. Teilweise werden auch noch Aufwendungen für Ersatzbeschaffungen in die Berechnung mit einbezogen. Auch hier muss der Kapitaldienst tragbar sein und ein Überschuss verbleiben.
Als Unterlagen im Firmenkundenbereich dienen meist Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA’s).
Wichtig bei der Berechnung, egal ob im privaten oder im gewerblichen Bereich, ist, dass die nachhaltige Kapitaldienstfähigkeit ermittelt wird, bei welcher nur nachhaltige und dauerhafte Einnahmen und Aufwendungen berücksichtigt werden. So sind z.B. im Privatbereich einmalige Einkünfte, wie Zuwendungen oder einmalige Sonderzahlungen des Arbeitgebers, oder einmalige Aufwendungen, wie z.B. Kosten für einen PKW oder Kosten für eine Renovierung, nicht zu berücksichtigen, da diese nicht nachhaltig sind.
Im Firmenkreditgeschäft wären als außerordentliche Einnahmen z.B. Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen oder Kursgewinne aus Aktien, als außerordentliche Aufwendungen z.B. ungewöhnliche hohe Reparaturkosten oder Forderungsausfälle zu nennen. Die Berechnung der Kapitaldienstfähigkeit soll immer für einen möglichst langen Zeitraum in der Zukunft Gültigkeit erlangen.