Definition
Die Bezeichnungen Basel I und II leiten sich von dem „Basler Ausschuss für Bankenaufsicht“ ab, der 1974 von den Zentralbankpräsidenten der G10 mit Sitz in Basel gegründet wurde. Sowohl die von diesem Ausschuss zunächst Ende der 1980er Jahre verabschiedeten Regelungen (Basel I) als auch die seit Ende der 1990er beschlossenen Ergänzungen, die 2004 als Basel II verabschiedet wurden, haben die ausreichende Eigenkapitalausstattung der Banken und damit eine Vermeidung von Bankinsolvenzen zum Ziel. Darüber hinaus sollen die von mehr als 100 Ländern anerkannten, in der EU seit dem 1.1.2007 verbindlichen Regelungen einheitliche internationale Wettbewerbsbedingungen schaffen.
Mit Basel I wurde die Eigenkapitalausstattung der Banken in feste Beziehungen zur Aktiva gesetzt. Grundsätzlich müssen danach acht Prozent der Risikoaktiva mit Eigenkapital unterlegt werden. Entscheidend ist die Steuerung über den Begriff Risikokapital, denn nicht jedem Aktivposten in der Bilanz haftet das gleiche Ausfallrisiko an. So wurden vier Risikogruppen gebildete: Cashbestände, die nicht zur Risikoaktiva gehören, Forderungen an öffentliche Einrichtungen, von denen nur 20 Prozent auf die Risikoaktiva angerechnet werden müssen, durch Grundschulden gesicherte Kredite, die zu 50 Prozent ins Gewicht fallen, und alle sonstigen, voll anrechenbare Kredite.
Die Praxis zeigte bald, dass die in Basel I getroffenen Regelungen nicht ausreichend waren: So blieb bei der Bewertung des mit einer Kreditausreichung verbundenen Risikos die Bonität des Kreditnehmers unberücksichtigt; einem unbesicherten, an einen Kreditnehmer erster Bonität ausgereichten Kredit wurde auf Basis von Basel I deutlich mehr Risiko beigemessen als einem durch Grundschulden gesicherten Kredit an einen Kreditnehmer mit sehr schwacher Bonität. Darüber hinaus war in Basel I nicht berücksichtigt worden, dass eine Bankeninsolvenz nicht nur durch die tatsächlichen wirtschaftlichen Risiken der ausgereichten Kredite eintreten kann, sondern dass auch unzureichende Bearbeitungsabläufe und unbefriedigende interne Kontrollmechanismen eine Bank in eine gefährliche Schieflage bringen können. Als Konsequenz dieses Resümees wurden ab 1999 verfeinerte Regelungen zur Eigenkapitalausstattung getroffen, in denen auch die Bonität der Kunden gewichtet wurde und die darüber hinaus den Banken verbindlich vorgeschriebene Bearbeitungsabläufe, ein stringentes Risiko- und Qualitätsmanagement sowie neue Offenlegungspflichten auferlegten. Die Einhaltung der unter „Basel II“ bekannt gewordenen neuen Regelungen wird von der Bankenaufsicht (BaFin) überwacht.