Definition
Als Abrufkredit oder Rahmenkredit werden Kredite bezeichnet, die ein Kreditnehmer von seiner Bank zu einem Zeitpunkt erhält, zu dem er das Geld eigentlich noch nicht benötigt.
Für die Zeit der Abrufphase werden für den Abrufkredit nur Zinsen für die Summe fällig, die er bereits abgerufen hat. Insofern kann der Kreditnehmer entscheiden, ob er die Kreditsumme aus einem Abrufkredit in einer Summe oder in Teilen ausgezahlt haben möchte.
Beispiel
Um den Wert einer Immobilie zu erhalten, sind Immobilienbesitzer gehalten, ihr Objekt vor Reparaturstau zu bewahren. Allerdings können längst nicht immer alle Modernisierungsmaßnahmen aus dem Ersparten bestritten werden; man denke nur an den Austausch von Fenstern oder eine neue Dacheindeckung. In solchen Fällen werden nicht selten Abrufkredite beantragt, deren Auszahlung allerdings erst dann erfolgt, wenn entweder die Endrechnung fällig wird oder Abschlagszahlungen zu leisten sind, wie es z.B. auch bei einem Neubau üblich ist.
Die Kreditzusage der Bank liegt insofern vor und der Kreditnehmer kann entweder sukzessive den Kreditbetrag abrufen oder er beantragt die Auszahlung in einer Summe nach Beendigung der Maßnahme.
Dem Kreditnehmer wird allerdings nicht endlos Zeit gegeben, das Geld aus seinem Kredit abzurufen. Bei den meisten Banken muss das Geld innerhalb von sechs Monaten abgerufen werden, sonst werden entsprechende Zinszahlungen fällig.
Abrufkredite werden insofern auch gerne in Zeiten beantragt, in denen das Zinsniveau besonders günstig ist und zu erwarten steht, dass die Zinsen in absehbarer Zeit wieder deutlich steigen. Insofern eignen sie sich auch besonders gut für eine Anschlussfinanzierung, wenngleich die Banken da eher den Forward-Darlehen den Vorzug geben, die aber einen Zinsaufschlag zur Folge haben.