Definition
Wenn Kreditnehmer mit ihrer Bank eine Finanzierung vereinbaren, legen sie nicht nur die zu finanzierende Summe fest sondern es wird auch eine feste Laufzeit vereinbart. Bei Immobilienfinanzierungen wird eine so genannte Zinsbindungsfrist vereinbart, in der die Bank dem Kunden für diese Zeit den bei Vertragsabschluss geltenden Zinssatz garantiert.
Möchte der Kreditnehmer aus irgendwelchen Gründen den Kredit aber vorzeitig tilgen und somit die Kreditlaufzeit von sich vorzeitig verkürzen, wird eine so genannte Vorfälligkeitsentschädigung fällig. Denn die Bank arbeitet mit den Zins- und Tilgungszahlungen des Kreditnehmers und geht davon aus, dass dieser seinen Verpflichtungen auch nachkommt. Wird der Kredit vorzeitig getilgt, ist die Bank für entgangene Zins- und Tilgungszahlungen entsprechend zu entschädigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Bank ihr Einverständnis erteilt hat oder nicht.
Wie hoch die Vorfälligkeitsentschädigung ist, richtet sich nach der Restlaufzeit des Kredites und der damit verbundenen Restkreditsumme.
Beispiel
Kredite werden in der heutigen Zeit für nahezu jede Anschaffung bereitgehalten. Da können Alltagsgegenstände genauso finanziert werden wie Katalogbestellungen oder Urlaube. Auch ist es beim Kauf von Kraftfahrzeugen eher die Regel als die Ausnahme, dass diese über einen Kredit finanziert werden; bei Immobilien sowieso. Insofern ist es verständlich, dass die Kreditnehmer möglichst schnell ihre Schulden abbezahlen wollen und mitunter den Kredit vorzeitig tilgen möchten.
Bei Immobilien hingegen ist es eher unwahrscheinlich, dass die Besitzer ihre Kredite vorzeitig tilgen können. Eine Tilgung vor Ablauf der Zinsbindung ist eher dann der Fall, sollten die Eigentümer ihre Immobilie aus irgendwelchen Gründen verkaufen wollen. Der neue Eigentümer wird in der Regel die Kredite nicht weiter fortführen, sondern eine Finanzierung eher über seine Bank abschließen. Mit Abschluss des Kaufvertrages und Zahlung des Kaufpreises, der Voraussetzung für die Umschreibung der Immobilie auf den neuen Eigentümer ist, können auch die bestehenden Kredite abgelöst, also getilgt werden.
In der Mehrzahl der Fälle reicht der Verkaufserlös dafür auch aus. Liegt der Verkauf aber innerhalb der Zinsbindungsfrist, wird die oben beschriebene Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank fällig, die sich gerade bei Immobilienkrediten auf mehrere tausend Euro belaufen kann. Bei Kleinkrediten werden Vorfälligkeitsentschädigungen in der Regel nicht verlangt.