PostIdent

Definition

„PostIdent“ ist der Name eines Verfahrens, mit dem Banken und andere Unternehmen die Identität eines Antragstellers feststellen lassen können. Das PostIdent-Verfahren wurde von der Deutschen Post entwickelt. Beantragt ein Verbraucher beispielsweise über das Internet oder per Telefon die Eröffnung eines Spar- oder Anlagekontos bei einer Bank, ist die Bank gesetzlich verpflichtet, den Antragsteller zu legitimieren. In einer Bankfiliale würden die Daten aus dem Ausweis oder dem Reisepass durch einen Bankmitarbeiter erfasst werden. Bei einer Online-Kontoeröffnung übernimmt diese Tätigkeit der Postmitarbeiter.

Im Rahmen der Antragsstellung erhält der Verbraucher ein entsprechendes PostIdent-Formular. Damit geht der Kunde zur nächsten Post-Filiale und legt das Formular zusammen mit seinem Ausweis oder Reisepass vor. Der Post-Mitarbeiter überträgt vom Ausweis bzw. Pass den Namen der Person, das Ausstellungsdatum, die ausstellende Behörde und die Ausweis- bzw. Passnummer. Anschließend wird das ausgefüllte und gestempelte PostIdent-Formular durch die Post an die Bank geschickt, die es zu den Kontounterlagen nimmt. Als Alternative gibt es auch PostIdent-Verfahren, bei dem der Postbote die Daten bei der Zustellung direkt an der Haustür des Kunden erfasst. In der Regel informiert die Bank bei der Kontoeröffnung den neuen Kunden, wie das PostIdent-Verfahren abläuft.

Durch das PostIdent-Verfahren erfüllt die Bank die entsprechenden Vorschriften für Finanzinstitute, die Konten nur auf natürliche Personen eröffnen dürfen. Die Kosten für das PostIdent-Verfahren trägt die Bank selbst. Wenn bei einer Bank einmal die Identität des Verbrauchers festgestellt wurde, können weitere Bankprodukte oder Konten ohne ein weiteres PostIdent-Verfahren eröffnet werden. Neben Banken nutzen auch Mobilfunkanbieter das PostIdent-Verfahren zum Nachweis der Person und der Adresse des neuen Kunden.

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