Der Verkauf einer Lebensversicherung ist mittlerweile zu einem Standardgeschäft geworden, das mit den Policenhändlern teilweise online abgewickelt werden kann. Zur Erzielung des optimalen Kaufpreises empfiehlt es sich, bei verschiedenen Policenhändlern unverbindliche Angebote einzuholen, da ein direkter Leistungsvergleich analog zu einem Kredit-Vergleich leider nicht möglich ist.
Schritt 1: Die Vorprüfung
Da nicht alle Versicherungen für einen Verkauf geeignet sind, ist zunächst zu prüfen, ob die zum Verkauf vorgesehene Police die Mindestanforderungen erfüllt. Diese sind zwar nicht bei allen Gesellschaften, die Lebensversicherungen ankaufen, identisch, doch einige Kriterien gelten in jedem Fall: So darf es sich bei der Lebensversicherung nicht um eine Direktversicherung oder ehemalige Direktversicherung handeln. Verkäuflich sind grundsätzlich auch keine Riester- oder Rürup-Verträge sowie ausländische Versicherungen.
Der Versicherungsnehmer sollte darüber hinaus mit seinem Steuerberater eventuelle steuerliche Auswirkungen aus dem Versicherungsverkauf im Vorfeld abklären.
Schritt 2: Die richtige Auswahl des Policenhändlers
Durch Anklicken der Option „Versicherung verkaufen“ auf der Internetseite des Ankäufers wird der Anwender aufgefordert, neben seinen persönlichen Daten die Eckdaten zur Lebensversicherung einzugeben. Dazu gehören unter anderem;
- die Angabe der Versicherungsgesellschaft,
- der Versicherungsbeginn und
- die Versicherungslaufzeit,
- die Höhe der Versicherungssumme,
- die Art der Versicherung
- und der aktuelle Rückkaufswert.
Es empfiehlt sich deshalb, zur Anfrage die Versicherungsunterlagen bereit zu legen.
Nach Eingabe der benötigten Daten wird sofort mitgeteilt, ob ein Verkauf der Versicherung grundsätzlich möglich ist. Bei positivem Ergebnis erhält der Verkäufer ein Auskunftsformular zugeschickt, das mit weiteren Versicherungsdaten zu versehen ist und auch die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei der Versicherung beinhaltet. Dieses Formular ist unterzeichnet an den Policenhändler zurück zu senden. Sobald diesem alle von der Versicherung gewünschten Daten vorliegen, erhält der Antragsteller ein unverbindliches Kaufangebot.
Schritt 3: Die Vertragsabwicklung
Das Kaufangebot sollte nur unterzeichnet werden, wenn der Kaufpreis mit dem aktuell von der Versicherung eingeholten Rückkaufswert verglichen worden ist; der Kaufpreis muss in jedem Fall oberhalb des aktuellen Rückkaufswertes liegen. Besser ist der zusätzliche Vergleich des vorliegenden Angebotes mit einem Angebot eines anderen Policenhändlers.
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Wenn die Entscheidung über den richtigen Ankäufer getroffen worden ist, ist das unterzeichnete Angebot, das damit zum verbindlichen Vertrag wird, zusammen mit dem Original der Versicherungspolice an den Policenhändler zu versenden. Die Übersendung sollte auf jeden Fall per Einschreiben Rückschein erfolgen. Manche Marktteilnehmer bieten zusätzliche Sicherheit durch die Möglichkeit eines einzuschaltenden Treuhänders an.
Schritt 4: Die Auszahlung
Der Policenhändler wendet sich nach Erhalt der Unterlagen an die Versicherungsgesellschaft und beantragt die Umschreibung der Versicherung auf den Käufer. Dieser Vorgang kann zwischen sechs und acht Wochen dauern. Sobald die Umschreibung bestätigt worden ist, wird der vereinbarte Kaufpreis zur freien Verfügung ausgezahlt.
» Teil 1: Was ist ein Policenverkauf?
» Teil 3: Antworten zum Policenverkauf
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