Schufa-Auskunft einholen

Im Juni 2010 wurde das Bundesdatenschutzgesetz dahingehend verändert, dass jeder Verbraucher einen unentgeltlichen Anspruch auf Auskunft gegenüber einer Daten sammelnden Stelle hat. Dieser Anspruch umfasst Informationen darüber, welche Daten gespeichert sind, wozu sie gespeichert sind, woher sie stammen und an wen sie weitergegeben worden sind: Seitdem beantragen viele private Verbraucher beim bedeutendsten Datensammler, der Schufa Holding AG, Dateneinsicht.

Warum ist der Inhalt der Schufa-Auskunft so wichtig?

Der Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, besser bekannt als Schufa, fließt von ihren mehr als 5.000 Vertragspartnern aus Finanzwesen und Handel eine gewaltige Datenflut zu; aktuell verwaltet die als Schufa Holding AG agierende Gesellschaft insgesamt 462 Millionen Datensätze von 66 Millionen Bürgern. Fast ausnahmslos alle in Deutschland tätigen Banken, Versicherungen oder Handelsunternehmen sind Partner der Schufa und melden nicht nur relevante Daten, sondern treten ohne Schufa-Auskunft in keine mit finanziellen Risiken behaftete Geschäftsbeziehung zu Privatpersonen ein.

Aufgrund der großen, viele Lebensbereiche umfassenden Bedeutung einer Schufa-Auskunft machen immer mehr Personen von dem Recht Gebrauch, Einblick in die über sie gespeicherten Daten zu nehmen.

Wie kommt die Schufa ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Verbraucher nach?

Die Schufa bietet Verbrauchern verschiedene Möglichkeiten an, Einblick in die Daten zu nehmen. So kann jeder die über ihn gespeicherten Daten schriftlich anfordern oder online einsehen; darüber hinaus besteht die Möglichkeit, durch eine kostenlose Online-Registrierung jederzeit aktuellen Einblick in die Daten nehmen zu können. Neben der vom Gesetzgeber vorgeschriebenen kostenlosen Auskunft mit allen gespeicherten Daten kann auch eine beweisfähige Auskunft zur Weitergabe an Vertragspartner beantragt werden; diese enthält nur die zur Vertrauensbildung notwendigen Informationen.

Schufa-Selbstauskunft – auch kostenlos möglich

Wer die über ihn gespeicherten Daten per Post zugesandt haben möchte, kann sich den dazu notwendigen Antrag als PDF-Datei von der Website der Schufa herunterladen, ihn ausfüllen, unterzeichnen und mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes ausreichend frankiert an die Schufa Holding AG, Postfach 610410 in 10927 Berlin senden. Sofern es sich um eine Anforderung nach §34 BDSG (sämtliche Daten) handelt, ist der Service kostenlos. Eine zur Weitergabe an Geschäftspartner bestimmte, eingeschränkte Auskunft kostet 18,50 Euro. Der Betrag wird vom Bankkonto, das in dem Antrag anzugeben ist, eingezogen. Der Versand der Auskunft erfolgt innerhalb weniger Tage per Post

Wer den laufenden Einblick in die Schufa-Daten wünscht, kann sich dafür kostenlos über das Verbraucherportal meineSchufa.de registrieren lassen. Nach Eingabe des vorgegebenen, gesicherten Passwortes sowie aller persönliche Daten inklusive der Bankverbindung können von Verbrauchern alle über sie gespeicherten Daten unbefristet eingesehen werden.

Dritten kann über einen WebCode der Einblick in die begrenzte Datenauswahl ermöglicht werden. Der Service kostet einmalig 18,50 Euro und beinhaltet auch eine eingeschränkte Auskunft für Geschäftspartner per Post zum Preis von 7,80 Euro.

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