Was ist unter einem Dispositionskredit zu verstehen?
Unter einem Dispositionskredit (auch Überziehungskredit genannt) ist das von einer Bank eingeräumte Recht zu verstehen, Verfügungen über das Girokonto innerhalb eines vorgegebenen Rahmens auch dann zu treffen, wenn dafür keine ausreichende Deckung vorhanden ist. Diese für Privatkunden geschaffene Kreditform ohne besondere Sicherheitenvereinbarung wurde als Äquivalent zu den an Unternehmen ausgereichten Kontokorrentkrediten 1968 in Deutschland eingeführt. Seitdem zählt der Dispositionskredit, kurz Dispo genannt, zu dem am häufigsten in Anspruch genommenen Kredit.
Die Höhe eines Dispos orientiert sich an den regelmäßigen Gehalts- oder sonstigen Eingängen (Renten, Unterhaltszahlungen und Ähnlichem) und beträgt in der Regel zwischen einem und drei Netto-Monatseinkommen. Die Höhe des Zinssatzes ist variabel und sollte sich zwar an den jeweiligen Gegebenheiten des Geldmarktes orientieren, wird jedoch eher nach freiem Ermessen der Kreditinstitute festgesetzt. Zinsen werde tageweise nur für die jeweilige Inanspruchnahme in Rechnung gestellt.
Diverse Merkmale unterscheiden Dispositionskredite von allen anderen Kreditarten:
Ein Dispositionskredit muss in der Regel nicht beantragt werden, sondern wird von der kontoführenden Bank wenige Monate nach Eröffnung eines Girokontos einseitig festgelegt.
Voraussetzung ist neben den schon erwähnten festen monatlichen Geldzuflüssen eine einwandfreie Schufa-Auskunft. Die Benachrichtigung an den Kunden über die eingeräumte Dispolinie erfolgt über den Kontoauszug oder ein separates Schreiben der Bank. Die Annahme durch den Kunden kommt mit der Verfügung über die Dispolinie (Kreditrahmen) zustande; damit sind trotz des formal fehlenden Kreditvertrages die gesetzlichen Vorgaben zu einem Verbraucherkredit, unter den der Dispo fällt, erfüllt.
Ein Dispokredit ist nicht befristet; darüber hinaus wird für einen Dispo keine feste Rückzahlungsvereinbarung getroffen. Er kann immer wieder neu (revolvierend) in Anspruch genommen werden. Bezüglich der Kreditverwendung bestehen keine Vorgaben oder Einschränkungen. Kosten für den nicht in Anspruch genommenen Teil der Dispolinie (Bereitstellungszinsen) fallen nicht an.
Der Dispokredit kann vom Verbraucher jederzeit zurückgeführt werden, aber auch die Bank hat das Recht, den zugesagten Kreditrahmen unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Unter besonderen Bedingungen, die in der Regel in den AGB verankert sind (z. B. Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse), ist auch eine fristlose Kündigung durch die Bank möglich.
Die außerhalb des zugesagten Dispositionskredites in Anspruch genommenen Beträge werden ungeregelte Überziehung genannt; für diese Beträge fallen Zinsen an, die bis zu 5 % über dem Zinssatz für den Dispositionskredit liegen können.