Am Donnerstag vergangener Woche hat die EZB die Absenkung des Leitzinssatzes auf ein bisher noch nicht da gewesenes Niveau von nur noch 0,75 Prozent beschlossen. Werden die Banken mit den Dispozinsen ähnlich verfahren?
Auch wenn bei vielen Banken nicht der Leitzinssatz, sondern der Ein- oder Drei-Monats-Euribor als Referenzsatz für den Dispozinssatz gewählt worden ist, ist zu erwarten, dass viele Institute die Zinssenkung an ihre Kunden weitergeben werden. Allein schon die andauernde Diskussion um die zu hohen Disposätze lässt kaum eine andere Reaktion zu, wollen die Banken nicht auch noch ihre letzten Sympathien bei den Verbrauchern verspielen. Ein erstes Institut, die Volksbank Bonn Rhein-Sieg, hat die Gunst der Stunde genutzt und ihren Kunden sehr werbewirksam bereits die unverzügliche Weitergabe des Zinsvorteils zugesagt; andere werden folgen. Doch zwingend ist eine solche Reaktion der Banken selbst dann nicht in jedem Fall, wenn der Dispozinssatz an den Leitzinssatz gekoppelt worden ist. Das erklären wir gerne am Beispiel der ING-DiBa.
Zinssenkung beim Girokonto der ING-DiBa nicht zwingend
ING-DiBa Girokonto mit Prämie von 50€
Das Girokonto der ING-DiBa ist derzeit ganz besonders interessant, da jede Neueröffnung bis zum 30.9.2012 immer dann, wenn das Konto als Gehaltskonto genutzt wird, mit einer Prämie von 50 Euro belohnt wird. Aber auch ohne diese Prämie ist das Produkt sehr empfehlenswert, handelt es sich doch um ein bedingungslos kostenloses Girokonto inklusive dauerhaft kostenloser VISA-Card. Besonders interessant ist auch der günstige Dispozinssatz, der mit nur 8,75 Prozent (variabler Sollzinssatz) unter dem Preis liegt, der bei mäßiger Bonität für manchen Kleinkredit zu zahlen ist. Doch obwohl die ING-DiBa zu den Banken gehört, die den Disposatz an den Leitzinssatz gekoppelt haben und grundsätzlich gilt, dass eine Erhöhung des Referenzzinssatzes weitergegeben werden kann, eine Senkung aber weitergegeben werden muss, ist eine Absenkung des Disposatzes bei der ING-DiBa nicht zwingend. Denn es gibt noch eine Größe, die zu beachten ist: das Äquivalenzverhältnis.
Immer dann, wenn eine Erhöhung des Referenzzinssatzes nicht an die Kunden weitergegeben worden ist oder wenn, wie im Fall der ING-DiBa, der Dispozinssatz gesenkt worden ist, obwohl es beim Referenzzinssatz keine Veränderungen ergeben hatten (so geschehen per 15.3.2012), entsteht eine Differenz im Äquivalenzverhältnis. Nachfolgende Senkungen des Referenzsatzes müssen erst weitergegeben werden, wenn diese Differenz überschritten worden ist. Das heißt, die ING-DiBa müsste jetzt nicht handeln, denn die aktuelle Leitzinssenkung hat lediglich das Äquivalenzverhältnis wieder ausgeglichen. Und noch eines gilt es zu beachten: Die Anpassung müsste erst drei Monate nach dem Prüfungstag, bei dem es sich bei der ING-DiBa um den Fünfzehnten eines jedes Monats handelt, erfolgen.
Dennoch baldige Zinssenkungen bei vielen Instituten zu erwarten
Doch das alles ist Theorie. Wahrscheinlicher ist, dass die beliebteste Direktbank Deutschlands ihre mehr als sieben Millionen Kunden nicht enttäuschen und in Kürze mit einer Zinssenkung auf sich aufmerksam machen wird. Und mit ihr werden viele andere Banken ähnlich handeln, denn die schönsten Prämienaktionen (beispielsweise für das GiroSkyline der 1822direkt und das giroLoyal der netbank) würden wirkungslos verpuffen, wenn auf die Leitzinssenkung keine Reaktion zugunsten der Verbraucher folgen sollte. Wer nicht fehlende Liquidität durch einen Dispo oder Kleinkredit eindeckt, sondern sein Erspartes anlegen möchte, wird von den Folgen der EZB-Zinsentscheidung in jedem Fall eingeholt werden. Da wäre es doch zumindest ein kleines Zeichen, wenn auch die Institute, die aktuell nicht gesetzlich zu einer Zinssenkung verpflichtet sind, ihren Dispokunden ein wenig entgegenkommen würden. Wir sind sicher, dass sie das auch tun werden, und werden zu gegebener Zeit darüber berichten.
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