Zunehmend hat es sich in den letzten Jahren eingebürgert, beim Anmieten einer neuen Wohnung neben dem üblichen Mietzins auch eine Mietkaution zu hinterlegen, um dem Vermieter zu Beginn eine gewisse, finanzielle Sicherheit zu schenken.
Waren derartige Kautionen vor allem an der Tagesordnung, wenn Genossenschaften die Rolle des Vermieters einnahmen, entscheiden sich auch immer mehr private Vermieter für diese Form der Sicherheit. Viele potenzielle Mieter sind jedoch nicht in der Lage, ohne Weiteres dieses Geld aufzubringen. Eine sinnvolle Alternative, auf die aktuell immer häufiger zurückgegriffen wird, ist die Mietkautionsbürgschaft. Diese schont die durch einen Umzug ohnehin belastete Geldbörse, bietet aber dennoch dem Vermieter die gewünschten Sicherheiten.
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Die Grundlagen der Mietkautionsbürgschaft
Angeboten wird die Mietkautionsbürgschaft von einer Vielzahl deutscher Versicherungsgesellschaften. Finanzpartner ist in diesem Fall also nicht die Hausbank, wo man sonst hohe Bargeldbeträge hätte abheben oder eine Spareinlage verpfänden müssen. Der Versicherer springt bei der Kautionsbürgschaft als Bürge ein und garantiert so gegenüber dem Vermieter das Einspringen im Falle der finanziellen Unfähigkeit des Neumieters. Ein Versicherer vergibt diese Bürgschaft unabhängig von ihrer Bank, bei vielen Unternehmen müssen noch nicht einmal Sicherheiten vorgelegt werden, um in den Genuss des Schutzes durch eine Kautionsbürgschaft zu kommen. Eine entsprechenden Bürgschaft kostet zwar einige Euro monatlich, dürfte gegenüber der auf einen Schlag zu zahlenden Kaution an den Vermieter jedoch die klar günstigere Wahl sein.
Die Mietkautionsbürgschaft im Internet überblicken
Ob eine dem potenziellen Mieter vertraute Versicherung ebenfalls eine solche Bürgschaft anbietet oder bei welchem Unternehmen sich besonders günstige Konditionen finden lassen, lässt sich auf diesen Seiten herausfinden. Bevor man sich für den Abschluss einer Mietkautionsbürgschaft entscheidet, sollte man jedoch Rücksprache mit dem neuen Vermieter halten.
Für diesen entstehen durch diese Finanzierungsform weder Vor- noch Nachteile gegenüber der herkömmlichen Kaution, jedoch sind gerade Vermieter im privaten Umfeld eher selten mit dieser Art der Mietsicherung vertraut. Der Mietvertrag sollte für beide Parteien also bereits so gut wie unterschriftsreif sein, bevor man sich für den Abschluss der Bürgschaft entscheiden. Schließlich hängt der monatlich oder jährlich für die Bürgschaft zu leistende Beitrag auch nicht unwesentlich vom Finanzierungsrahmen ab, der sich von Mietobjekt zu Mietobjekt erheblich unterscheiden kann.
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