Fragen und Antworten zum Kleinkredit

F: Ist eine Restschuldversicherung notwendig?

A: Diese Restschuldversicherung ist, sofern die Bank sie nicht zur Bedingung gemacht hat, freiwillig. Wer nicht fürchten muss, seinen Arbeitsplatz mittelfristig zu verlieren und seine gegebenenfalls vorhandene Familie durch eine Lebensversicherung abgesichert hat, kann sich in der Regel die Kosten einer Restschuldversicherung sparen.

 

F: Sind die Kosten der Restschuldversicherung im effektiven Jahreszins berücksichtigt?

A: Dies ist nur dann der Fall, wenn die Bank die Versicherung zur Auflage gemacht hat.

 

F: Sind Sondertilgungen erlaubt?

A: Sondertilgungen sind, auch wenn der Kreditvertrag diese nicht ausdrücklich erlaubt, nach den neuen Verbraucherkreditlinien für jeden nicht grundpfandrechtlich abgesicherten und damit für jeden Kleinkredit, für den in der Regel gar keine Sicherheitenvereinbarung besteht, möglich. Allerdings kann die Bank bei Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr eine Gebühr in Höhe von einem Prozent, bei einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr eine Gebühr von einem halben Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Kreditsumme verlangen.

 

F: Kann die Bank den Kredit kündigen?

A: Eine Kreditkündigung durch die Bank ist generell nicht möglich, solange der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag erfüllt und sich seine Bonität nicht deutlich verschlechtert hat (eidesstattliche Versicherung, Antrag auf Insolvenz und ähnliches).

 

F: Wird der Kredit der Schufa gemeldet?

A: Fast alle deutschen Banken sind der Schufa angeschlossen, das bedeutet, dass vor Kreditgenehmigung eine Auskunft eingeholt wird und sowohl Kreditausreichungen wie auch Kreditanfragen der Schufa gemeldet werden.

 

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